Rohrverstopfung in Mietwohnungen – wer zahlt?
- Martin Schlaffer
- 28. März
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. Apr.
Eine verstopfte Leitung kann in einer Mietwohnung schnell zum Ärgernis werden. Doch wer übernimmt die Kosten für die Rohrreinigung – der Mieter oder der Vermieter? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.

1. Grundsatz: Wer ist für die Rohre verantwortlich?
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Wohnung und damit auch für die Abwasserrohre verantwortlich. Allerdings gibt es Ausnahmen, je nachdem, wer die Verstopfung verursacht hat.
2. Wann zahlt der Vermieter?
✅ Normale Abnutzung: Falls sich über Jahre Ablagerungen (z. B. Kalk oder Fett) gebildet haben, ist das eine normale Abnutzung – und der Vermieter muss die Kosten tragen.
✅ Defekte oder marode Rohre: Ist die Rohrverstopfung in Mietwohnungen durch altersbedingte Schäden entstanden, ist der Vermieter in der Pflicht.
✅ Gemeinschaftsleitungen betroffen: Liegt das Problem in den Hauptrohren des Gebäudes und betrifft mehrere Parteien, ist der Vermieter zuständig.
Sie arbeiten bei einer Hausverwaltung und sind auf der Suche nach Tipps, wie Sie Probleme mit Ihren Rohrleitungen vermeiden? Schauen Sie dafür gerne in unserem Blogbeitrag "Tipps für Hausverwaltungen: So vermeiden Sie Probleme mit Rohrleitungen" vorbei!
3. Wann zahlt der Mieter?
❌ Unsachgemäße Nutzung: Wenn Hygieneartikel, Feuchttücher, Essensreste oder Fett ins Rohr gelangen und eine Verstopfung verursachen, muss der Mieter die Reinigungskosten übernehmen.
❌ Fahrlässigkeit: Auch bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn regelmäßig Haare oder Fremdkörper in den Abfluss gelangen, kann der Mieter haftbar gemacht werden.
❌ Kleinreparaturklausel: Manche Mietverträge enthalten eine Klausel, wonach Mieter für kleinere Schäden bis zu einer bestimmten Summe (z. B. 100 €) selbst aufkommen müssen.
Erfahren Sie in unserem Blogartikel "Hausmittel gegen verstopfte Rohre: Was hilft wirklich?" wie Sie Ihre Verstopfung eventuell selbstständig lösen können!
4. Was tun, wenn eine Verstopfung auftritt?
Vermieter informieren: Melden Sie das Problem direkt dem Vermieter, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Dokumentieren: Fotos oder Videos können helfen, falls es Unklarheiten zur Ursache gibt.
Fazit zur Rohrverstopfung in Mietwohnungen
Ob Mieter oder Vermieter zahlt, hängt von der Ursache der Verstopfung ab. Während Vermieter für altersbedingte Schäden aufkommen müssen, haftet der Mieter bei unsachgemäßer Nutzung. Ein klärendes Gespräch hilft oft, Streit zu vermeiden!
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